Beim Fahrradleasing wählt der Arbeitnehmer ein Fahrrad seiner Wahl aus und der Arbeitgeber least es über einen der vielen Anbieter. Das Fahrrad kann flexibel sowohl für berufliche als auch private Fahrten genutzt werden. In vielen Fällen kann sogar ein zweites Fahrrad für den Ehepartner hinzugenommen werden. Die Leasingdauer beträgt in der Regel 36 Monate, die monatliche Leasingrate wird direkt aus dem Bruttolohn gezahlt.
Dank dieser Gehaltsumwandlung profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen durch niedrigere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch sinkt die tatsächliche monatliche Belastung, sodass der Arbeitnehmer am Ende weniger zahlt, als die ursprüngliche Kaufsumme vermuten lässt.
Die 0.25%-Regel
Die Mitarbeiter haben den geldwerten Vorteil zu versteuern – mit der sogenannten 0.25% Regel, also 0.25% des Bruttolistenpreises werden monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten zudem als Betriebsausgaben geltend machen.
Inklusive Servicepaket
Das Leasingpaket beinhaltet in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz, sowie zusätzliche Optionen wie Inspektions- oder Verschleißschutz. Auch diese Beiträge werden aus dem Bruttolohn beglichen, was die Lohnnebenkosten weiter senkt.
Laufzeit: 36 Monate - Und danach?
Die Leasinglaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate und kann während dieser Zeit nicht vorzeitig gekündigt werden. Doch nach Ablauf der 36 Monate hast du die Möglichkeit, erneut ein neues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber zu leasen.
Alternativ bietet dir die Leasinggesellschaft nach Ablauf der Leasingzeit an, dein Rad zu übernehmen. Zwar darf dir dieses Angebot aus steuerlichen Gründen nicht im Voraus verbindlich zugesagt werden, aber der Übernahmepreis liegt in der Regel bei etwa 18 % des ehemaligen unverbindlichen Verkaufspreises (UVP) des Herstellers.
PS – auch als Arbeitgeber oder Selbstständiger kannst du ein Fahrrad leasen.